Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Das Bieterverfahren ist sicher und schnell

Als Verkäufer einer Immobilie haben Sie mit dem
Bieterverfahren alle Vorteile in der Hand. Es ist eigentlich mit einer
Versteigerung vergleichbar, an deren Ende Sie aber nicht gezwungen sind, das erzielte
Gebot anzunehmen.
Erster klarer
Vorteil ist, Sie erzielen den h
öchsten Preis, den der
Markt zu diesem Zeitpunkt hergibt,  wobei
Sie noch nicht einmal dem H
öchstbieter den Zuschlag
geben m
üssen. Sie haben vollkommen freie Hand bei
der Auswahl des K
äufers.

  • Sie können die Mindestsumme bestimmen, die nicht
    unterschritten werden darf.
  • Das Verfahren
    kostet Sie eigentlich nichts, denn die Provision zahlt letztendlich der K
    äufer.
  • Sie alleine
    entscheiden, wem Sie den Zuschlag geben.
  • Die Reaktion
    auf Ihre Annonce ist gr
    ößer als bei herkömmlichen Angeboten.
  • In Verbindung
    mit einem ‘Open House‘ brauchen Sie vorerst nur einen Besichtigungstermin.
  • Die gesamte
    Verkaufsabwicklung kann binnen vier bis acht Wochen durchgef
    ührt werden.
  • Das
    Bieterverfahren ist f
    ür beide Parteien
    schnell, fair, sicher und ohne Risiko.

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Das Festpreisverfahren

Der Klassiker
unter den Verkaufsarten im Immobilienbereich ist das Festpreisverfahren. Wie
der Name schon vermuten l
ässt, setzt der Verkäufer einen Preis fest, für den er seine Immobilie verkaufen möchte. Dieses Verfahren
ist zweifellos nicht das schnellste und ein Verkauf kann sich schon
über sechs bis zwölf Monate hinziehen.
Voraussetzung
f
ür die richtige Einschätzung des Marktwertes sind unter anderem eine ordentliche Marktanalyse und
ein verh
ältnismäßig intaktes Gebäude, um einen
angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln. Die Gefahr besteht darin, dass Sie Ihr
Eigenheim unter Umst
änden unter dem Marktwert
abgeben oder es
überteuert anbieten und
keinen K
äufer finden.

Eine etwas unorthodoxe Verkaufsmethode

Neuerdings
werden Immobilien erst zum Festpreis angeboten und wenn die Nachfrage
überraschend höher als angenommen ausfällt, wird diese zum
Mindestgebot „umgetauft“. Diese unorthodoxe Verkaufsmethode ist gewiss nicht im
Sinne eines ernsthaften Kaufinteressenten, der schon sein Angebot abgegeben
hatte.
Wenn Sie
unsicher sind, welches Verfahren Sie bevorzugen sollen, fragen Sie ruhig Ihren
Immobilienmakler.

Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!