Immobilienmakler müssen vor Risiken warnen

Zur Aufklärungspflicht eines Maklers gehört es, seine Auftraggeber vor Risiken beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie zu warnen. Wenn es wie im aktuellen Fall berechtigte Zweifel an der Solvenz einer Kaufinteressentin gibt, muss der Makler dem Klienten vom Verkauf abraten. Für etwaige finanzielle Einbußen des abgelehnten Käufers haftet er dann nicht.