Gesetz soll Käufer bei Maklerprovision entlasten

Gute Neuigkeiten für Immobilienkäufer: Ab 2021 können sie einiges an Nebenkosten sparen. Es gibt ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Dieses sieht vor, dass der Verkäufer der Immobilie künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision mittragen muss, wenn er einen Makler beauftragt. RE/MAX Germany fasst im Folgenden kurz zusammen, welche Auswirkungen das neue Gesetz für die Käufer einer Immobilie hat.