Mieterhöhung: Zahlung signalisiert Zustimmung

Durch die Anmietung einer Wohnung entstehen verschiedenste Pflichten. In einem Urteil hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zahlung/Überweisung einer erhöhten Miete schon die Zustimmung des Mieters bestätigt. In diesem Fall wäre es somit nicht nötig (und nicht zulässig), dass der Vermieter noch eine schriftliche Zustimmung verlangt.