Grundsteuer-Reform könnte Mieten verteuern

Am 1. Februar 2019 haben sich der Bund und die Länder auf die Eckpunkte für die umstrittene Grundsteuer-Reform geeinigt. Zur Berechnung sollen künftig der Grundstückswert, das Alter von Immobilien und die durchschnittlichen Nettokaltmieten herangezogen werden. Der Deutsche Städtetag und der Landkreistag begrüßten den Kompromiss als gute Lösung. Von der Immobilienwirtschaft und vom Bund der Steuerzahler wird das wertbasierte Modell dagegen scharf kritisiert.