Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz ist auf dem Weg

Vorab sei
schon mal erw
ähnt,
dass das neue „Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) zur Dämpfung des
Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des
Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“, noch nicht in Kraft getreten
ist, sondern die einzelnen Bundesl
ändern noch entscheiden müssen, wo es zum Einsatz kommt.
Das neue
Gesetz f
ührt einerseits die
„Mietpreisbremse“ ein, die wie erw
ähnt nicht bundesweit gilt, sondern nur in Großstädten und Ballungszentren, damit dort dann nur noch um die ortsübliche
Vergleichsmiete plus zehn Prozent maximal erh
öht werden darf und anderseits auch noch das Bestellerprinzip, wonach
derjenige die Maklercourtage
übernehmen muss,
der einen Immobilienmakler beauftragt hat.

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Steuerlich absetzbar

Notwendig
wurde die Bremse, weil nach der wahrscheinlichen Verabschiedung des Gesetzes im
n
ächsten Frühjahr neuerdings die Vermieter zur Kasse
gebeten werden. Nach dem Motto: “Wer bestellt, bezahlt auch!“ darf die
Provision des Maklers nicht mehr den Mietern
überlassen werden. Auch Versuche, die
Courtage indirekt durch zum Beispiel
überhöhte Abstandszahlungen für Möbel etc. oder direkt auf die Mieter abzuschieben, sind nicht zulässig. Als kleines Trostpflaster bleibt
ihnen die Zusage, dass Maklerprovisionen für Mietwohnung steuerlich absetzbar
sind.
Beauftragt ein
Wohnungssuchender einen Makler um eine neue Wohnung zu finden, muss er dann die
Provision bezahlen, kann sie aber ebenfalls steuerlich absetzen, wenn der Umzug
arbeitsbedingt vollzogen wurde.

Fachkundenachweis für Immobilienmakler

Um auch
endlich die Spreu vom Weizen trennen zu k
önnen, ist erstmals ein Fachkundenachweis für Immobilienmakler im Gespräch. Qualitätssteigerung, Marktbereinigung und die
Erweiterung des Serviceangebots w
ären die für
Kunden erfreulichen Nebeneffekte. Ziel ist es wohl, endlich Klarheit bei der
Berufsbezeichnung zu schaffen und die Ausbildung zu vereinheitlichen.

Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!