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Wer richtig heizt, hat nicht nur seine Nebenkosten besser im Griff. Vielmehr können dadurch Schäden an der Substanz vermieden werden – ein wichtiger Gesichtspunkt gerade für Immobilienbesitzer. Doch wie sieht es dabei bei vermieteten Wohnungen und Häusern aus. Sind auch Mieter dazu verpflichtet, im Sinne des Eigentümers zu heizen?
Das Heizverhalten darf an die Bedürfnisse angepasst werden
Grundsätzlich kann einem Mieter natürlich nicht vorgeschrieben werden, wie er zu heizen hat. Es gibt Menschen, die nur bei arktischen Temperaturen gut schlafen können. Anstatt im Schlafzimmer den Heizkörper anzustellen, werden die Fenster weit geöffnet. Andere wiederum fühlen sich nur dann richtig wohl, wenn das Thermometer nahezu die 30-Grad-Marke erreicht. Die Heizung läuft bis in den späten Frühling hinein auf Hochtouren, um die notwendige wohlige Wärme zu erzeugen. Gelüftet wird nur im Notfall, denn schließlich kommt mit der Luft von Außen auch Kälte mit in den Raum. Beide Typen, der “Kältefreund” genauso wie der “Warmduscher”, dürfen ihre Räumlichkeiten grundsätzlich so heizen, wie es ihren Bedürfnissen entspricht.
Frostschäden sind zu vermeiden
Allerdings obliegt dem Mieter eine gewisse Aufsichtspflicht über die Räumlichkeiten, die er bewohnt. Er muss also sehr wohl aufpassen, dass durch falsches Heizverhalten keine Schäden entstehen. Werden die Räumlichkeiten überhaupt nicht beheizt, können Heizungs- oder Wasserrohre einfrieren. Dies ist vor allen Dingen dann gefährlich, wenn die Wohnung oder das Haus für längere Zeit leer steht. Während der Mieter dem Winter entflieht und einen ausgedehnten Urlaub in der Karibik verbringt, muss Zuhause zumindest soweit temperiert werden, dass die Frostgefahr gebannt wird.
Falsches Heizen und Lüften kann Schimmelbildung erzeugen
Andere Probleme, die durch falsches Heizen auftreten können, sind Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden. Dabei sollte nicht nur auf die richtig dosierte Bedienung der Heizung geachtet werden, sondern vor allen Dingen auch auf ausreichendes Lüften. Kann Feuchtigkeit nicht entweichen, setzt sie sich an den Wänden ab und lässt, bevorzugt in den Ecken, unschöne und sogar gesundheitsgefährdende Schimmelstellen entstehen.
Dieses Phänomen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern und könnte, zumindest in den meisten Fällen, durch ein paar gezielte Handgriffe zum Heizungsregler beziehungsweise zum Fenstergriff, durchaus vermieden werden.
Mieter können also, solange dadurch keine Schäden entstehen, heizen, wie es ihnen beliebt. Bestimmte Grenzen gilt es jedoch einzuhalten.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!