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Es gibt verschiedene Methoden, die zum Verkauf einer Immobilie führen. Je nach Wunsch kann man so entweder den Preis oder den Zeitpunkt der Veräußerung vorgeben. Neben dem traditionellen Verkaufsverfahren, bei dem Sie Ihre Immobilie zu einem festen Preis anbieten, erlangt das Bieterverfahren ohne vorherige feste Kaufpreisbindung immer größere Beliebtheit auf dem Immobilienmarkt. Als dritte Möglichkeit und meist letzter Ausweg steht die Versteigerung auf dem Programm.

Der Verkauf über den Preis

Das traditionelle Verkaufsverfahren ist gleichzeitig die bekannteste Art, um eine Immobilie an den Mann oder die Frau zu bringen. Dabei wird bereits im Vorfeld der gewünschte Preis ermittelt. In der anschließenden Vermarktung spielt diese Summe eine entscheidende Rolle. Egal, wo Sie Ihr zum Verkauf stehendes Haus oder die Wohnung, die Sie abstoßen möchten, anbieten – der Preis ist im Angebot bereits enthalten. So können Sie vorausplanen und wissen, mit welchem Veräußerungsgewinn Sie rechnen dürfen. Der genaue Verkaufstermin dagegen ist nicht vorhersehbar. Ob sich sofort ein Interessent findet, oder erst nach einigen Monaten der passende Käufer aufmerksam wird, bleibt offen.

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Der Verkauf einer Immobilie über das Bieterverfahren

Nicht so beim Bieterverfahren. Hier steuern Sie die Terminplanung für die Veräußerung selbst, indem Sie einen festen Besichtigungstermin bekanntmachen. Die Preisangabe bleibt dabei außen vor. Kommt es dann zur Sammelbesichtigung, können sich Interessenten mit ausführlichen Exposees versorgen oder eventuell noch weitere Unterlagen erhalten. Anhand der gesammelten Eindrücke und besagter Informationen entscheiden potentielle Käufer nun selbst, welchen Preis sie für die angebotene Immobilie für gerechtfertigt halten. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Sie als Verkäufer dann entscheiden, auf welchen Preisvorschlag Sie eingehen möchten und ob Sie überhaupt eine der vorgeschlagenen Summen akzeptieren.

Die Immobilienversteigerung als zwangsweise angeordnetes Verkaufsverfahren

Wird eine Immobilie versteigert, haben Sie diese Wahlmöglichkeit in der Regel nicht. Kommt ein Haus unter den Hammer, geht es an den Meistbietenden. Jedes Gebot, das sich über der aufgerufenen Mindestgrenze bewegt, kann den Zuschlag erhalten. 
Eine Versteigerung stellt in der Regel einen Zwangsverkauf dar. Wenn in etwa die vereinbarten Kreditraten nicht mehr bezahlt werden können, hat das Finanzierungsinstitut die Möglichkeit einen Versteigerungstermin anzuberaumen. Entscheiden Sie sich dagegen selbst zum Verkauf, werden Sie sicherlich ein anderes Verkaufsverfahren bevorzugen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!