Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Zertifizierte Hausverwaltungen
Bevor wir darüber schreiben, wie Sie als Wohnungseigentümer Ihre ungeliebte Hausverwaltung
auswechseln können,
sollten Sie sich im Klaren sein, dass die Auswahl der nächsten wesentlich sorgfältiger über die Bühne gehen sollte. Es gibt inzwischen
wenigstens kleine Hilfsmittel, die die Suche etwas vereinfachen sollen. Eine
Garantie oder ein Allerheilmittel bilden diese aber leider auch nicht. Es gibt allerdings
Hausverwaltungen, die sich zertifiziert lassen haben und eben ihre
Firmenpolitik danach ausrichten. Die German Facility Management Association
(GEFMA) hat die Zertifikate 710 – 730 erstellt, die vom TÜV Rheinland
abgenommen wurden und für ‘integriertes
ganzheitliches Facility Management, technischen Service sowie Instandhaltung
von technischen und baulichen Anlagen‘ stehen. Damit ist wenigstens eine
gewisse Transparenz gegeben, die ja leider viele Hausverwalter vermissen
lassen. Weiter Pflichten für Häuser mit
Eigentumswohnungen sind im Wohneigentumsgesetz festgeschrieben.
Wenn
Hausverwaltungen vor bevorstehenden größeren Veränderungen
ihre Eigentümer informieren würden und diese dann per Abstimmung dafür oder dagegen wählen könnten und sich der Verwalter an diese
Entscheidungen halten würde, wäre viel Ärger nicht entstanden.
Triftige Gründe müssen vorliegen
Sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft
trotzdem zu dem Entschluss gekommen sein, die Hausverwaltung vorzeitig ablösen zu wollen, müssen dafür schon triftige Gründe vorliegen, wie zum Beispiel:
-
zerstörtes
Vertrauensverhältnis -
Vorteilsnahme
bei Verträgen - eigenmächtiger Abbruch einer Eigentümerversammlung
-
Verweigerung
der Umsetzung von Beschlüssen
der Eigentümer.
Die einfache Mehrheit reicht auf der
Eigentümerversammlung
In diesen Fällen ist schneller Handlungsbedarf der
Eigentümer gefordert, die dann
auf einer Eigentümerversammlung mit
einfacher Mehrheit die Abberufung/Kündigung ihres Verwalters beschließen kann.
Ansonsten bleibt
Ihnen nur warten bis der Vertrag mit der Verwaltung abläuft und dann nicht mehr verlängert bzw. fortgesetzt wird.
Juristische
Hilfe ist ebenfalls empfohlen, denn falsche Anschuldigungen oder vorschnelle
Entscheidungen können
sich finanziell negativ für die
Eigentümer auswirken.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!