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Wer den Verkauf seines Hauses oder seiner Wohnung selbst in die Hand nehmen möchte, sollte einerseits viel Zeit mitbringen und andererseits mit dem Preisbildungsprozess und den einzelnen Schritten, die beim Verkauf erforderlich sind, vertraut sein.

Inserat in der Zeitung oder im Internet

Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen, ein Inserat in die Zeitung oder in das Internet zu setzen. Dabei sollten die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und bei Bedarf beide Möglichkeiten genutzt werden. Auf diese Weise lässt sich der potentielle Interessentenkreis deutlich erweitern. Eine Anzeige in der Zeitung ist teuerer als eine Anzeige im Internet. Außerdem lässt sie nur wenig Platz für eine ausführliche Beschreibung der Immobilie. Im Internet können mehrere Immobilienportale genutzt und nicht nur regionale, sondern auch überregionale Kaufinteressenten erreicht werden.
In beiden Fällen müssen die nötigen Unterlagen und Pläne eingeholt und bereitgestellt werden können. Außerdem sollten Informationen zur Umgebung, eventuellen Bebauungsplänen und zusätzlich hochauflösende, professionelle Bilder präsentiert werden können.

Was gehört in ein Exposé?

Jede Person, die eine Immobilie verkaufen möchte, sollte ein ausführliches Exposé erstellen. Dieses Exposé ist die Visitenkarte des Hauses oder der Wohnung und sollte nicht nur die Lage, die Größe und die Innenausstattung beschreiben, sondern auch genaue Angaben machen, welche Nebenkosten regelmäßig anfallen und welche Bauvorhaben für die nächste Zeit geplant sind.
Der Kaufpreis sollte erst nach einem Vergleich mit ähnlichen Objekten festgelegt werden. Wichtige Bestandteile des Exposés sind die beschriebenen Fotos, die bei Bedarf auch ins Internet gestellt werden sollten.

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Besichtigungstermine vereinbaren

Nicht zuletzt sollte eine Person, die eine Immobilie verkaufen möchte, viel Zeit mitbringen. Das Telefon wird öfter klingeln und die Kaufinteressenten werden genauere Informationen über das Haus oder die Wohnung einholen wollen. Besteht ein detailliertes Interesse, sollte ein Besichtigungstermin vor Ort vereinbart werden. Dabei wäre es sehr wichtig, das Exposé jederzeit griffbereit zu halten und alle offenen Fragen der Kaufinteressenten wahrheitsgemäß zu beantworten. Weist das Haus oder die Wohnung größere Mängel auf, lohnt es sich nicht, hier irgendetwas zu beschönigen. Denn kommt dies später heraus, kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!