Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder
verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie
sich bitte direkt an uns. Unter
07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne
jederzeit zur Verfügung.

Auf ein
Objekt festlegen

Wenn Sie an einer Auktion teilnehmen möchten,
haben Sie in der Regel sechs bis sieben Wochen Zeit, sich ausf
ührlich mit dieser einen
Immobilie zu beschäftigen.
Sie erhalten
selbstverständlich Einblick in das Grundbuch und in alle die Immobilie
betreffenden Unterlagen. Desweiteren werden Sie sicherlich auch einen
Besichtigungstermin vereinbaren, um Klarheit
über das mit zu ersteigernde
Inventar zu erhalten und sich aber auch eingehend mit der baulichen Substanz
des Objektes zu beschäftigen.



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Diese Art des Hauskaufs macht
durchaus Sinn, denn man beschäftigt sich ausschlieβlich mit einer einzigen
Immobilie und wird diese mit etwas Gl
ück auch zu einem fairen und erschwinglichen Preis ersteigern, wenn
man sich absolut sicher ist, das es auch das richtige Objekt ist.

Der
wahrscheinlich seriöseste Grundstücks- und Hausverkauf

Eindeutige Zielsetzung,
verständliche Regeln und ein zeitlich recht straffer Ablauf mit ernsthaften
Mitbietern versprechen ein faires und schnelles Geschäft.
Es wird behauptet, daβ das Auktionsverfahren
die seriöseste Art des Grundstücks- und Hausverkaufs von allen sei, was
durchaus plausibel klingt.
Da das Mindestgebot vom
Noch-Besitzer vorgeschlagen wird, ist das ersteigerte Höchstgebot gleichzeitig
der zur Zeit aktuell zu erzielende Marktpreis.

Das
letzte Wort hat der Verkäufer

Die Versteigerung findet meistens
direkt in der Immobilie statt und wird nach erfolgreicher Auktion auch dort
notariell beglaubigt. Auch als Verkäufer sparen Sie sehr viel Zeit, da so eine
Auktion in circa sechs bis sieben Wochen durchgef
ührt werden kann.
Sollte allerdings der ersteigerte
Auktionspreis so niedrig ausfallen, das er zu sehr vom Marktwert abweicht, also
nicht den gew
ünschten Preis erzielt, kann es passieren, daβ der Noch-Eigentümer
dem Ergebnis nicht zustimmt und den Zuschlag verweigert.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern
Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie
Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!