Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Was passiert wenn nur ein Partner bei einer Trennung im Mietvertrag steht?
Viele unverheiratete Paare haben keinen gemeinsamen Mietvertrag. Oft ist es so, dass Person A einfach zu Person B mit in die Wohnung zieht. Person A zahlt ihren Anteil der Miete und der Nebenkosten dann direkt an Person B, da sie keine vertragliche Bindung mit dem Vermieter eingegangen ist. Als Vermieter muss man ein solches Zusammenleben akzeptieren, sofern die Wohnung mit 2 Personen nicht als überbelegt gilt. Allerdings hat man das Recht, mitgeteilt zu bekommen, wer neu in die Immobilie hinzugezogen ist. Miete kann jedoch nur von der Person die im Mietvertrag genannt ist, eingefordert werden. Im Falle einer Trennung kann Person A einfach von Person B vor die Tür gesetzt werden. Person A hat kein Recht sich nach einem unfreiwilligen Auszug weiter in der Wohnung aufzuhalten.