Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Was passiert wenn nur ein Partner bei einer Trennung im Mietvertrag steht?

Viele unverheiratete Paare haben keinen gemeinsamen Mietvertrag. Oft ist es so, dass Person A einfach zu Person B mit in die Wohnung zieht. Person A zahlt ihren Anteil der Miete und der Nebenkosten dann direkt an Person B, da sie keine vertragliche Bindung mit dem Vermieter eingegangen ist. Als Vermieter muss man ein solches Zusammenleben akzeptieren, sofern die Wohnung mit 2 Personen nicht als überbelegt gilt. Allerdings hat man das Recht, mitgeteilt zu bekommen, wer neu in die Immobilie hinzugezogen ist. Miete kann jedoch nur von der Person die im Mietvertrag genannt ist, eingefordert werden. Im Falle einer Trennung kann Person A einfach von Person B vor die Tür gesetzt werden. Person A hat kein Recht sich nach einem unfreiwilligen Auszug weiter in der Wohnung aufzuhalten. 

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Wie verhält man sich als Vermieter bei einer Trennung, wenn beide Parteien im Mietvertrag stehen?

Wenn Person A und Person B beide den Mietvertrag unterzeichnet haben, dann sind auch beide in voller Verantwortung für alle Kosten. Ob verheiratet oder nicht hat keine Bedeutung im Mietrecht. Bei einer Trennung oder dem Auszug einer Person muss das Paar sich entscheiden ob es gemeinsam den Mietvertrag kündigt oder nicht. Der Mietvertrag kann allerdings nur von beiden Parteien gemeinsam gekündigt werden. Als Vermieter kann einem dies egal sein. Jeder Vermieter hat das Recht die volle Miete und die gesamten Nebenkosten von jeder Person die im Mietvertrag steht einzufordern. Auch wenn es bereits zum Auszug einer Partei kam. Allerdings müssen Miete und Nebenkosten nur einmal bezahlt werden. Welche Person in der Wohnung verblieben ist, spielt für Vermieter keine Rolle. Wer im Vertrag steht, der haftet auch einzeln für alle entstehenden Kosten. Sofern das Mietverhältnis noch vertraglich besteht, wird auch keine Kaution ausbezahlt. Streitereien haben die Mieter unter sich selbst zu regeln. 

Für den Fall einer Trennung für den Auszug im Mietvertrag vorbeugen

Als Vermieter kann man Paaren freiwillig anbieten eine extra Klausel im Mietvertrag für eine mögliche Trennung in der Zukunft einzubauen. Hier kann man als Vermieter darauf eingehen, dass man nach einer gemeinschaftlichen Kündigung der Wohnung mit einer der Parteien einen neuen Mietvertrag aufsetzt. Natürlich nur sofern die verbliebene Partei auch nachweisen kann, dass sie nach dem Auszug des Partners die volle Miete auch alleine bewältigen kann.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktierenUnser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!