Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 oder per E-Mail stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. 
Die Gründe für den Verkauf einer Immobilie können sehr unterschiedlich sein, zum Beispiel um den Erlös des einen Objektes in ein neues, größeres zu investieren oder aber um Liquidität für bestimmte Investitionen zu haben. Wenn Sie sich, aus welchen Gründen auch immer für den Verkauf einer Immobilie entscheiden, gibt es einige Dinge, die Sie bei der Besichtigung Ihres Verkaufsobjektes beachten sollten und einige Verhaltensregeln, die Ihnen den Verkauf erleichtern werden. 

Einem potentiellen Käufer sollte man gut vorbereitet gegenübertreten

Ihr Verhalten bei der Besichtigung Ihres Verkaufsobjektes sollte offen und neutral sein. Auf keinen Fall sollten Sie Dinge beschönigen oder unwahre Aussagen zum Zustand Ihrer Immobilie machen. Ihnen bekannte Mängel am Verkaufsobjekt müssen offengelegt und dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden, denn Sie können sich im Nachhinein auch nicht auf den Ausschluss von Gewährleistungen aus dem notariellen Kaufvertrag berufen, wenn Sie Mängel arglistig verschweigen. An dieser Stelle möchten wir auch auf unseren früheren Artikel über das Verschweigen von Mängeln und der einhergehenden Problematik verweisen. 
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist es desweiteren ratsam sich gut auf die Besichtigung Ihres Objektes vorzubereiten und wenn möglich Grundrisse, sowie einen aktuellen Grundbuchauszug zur Hand zu haben. Denn sollte ein potentieller Käufer Interesse an Ihrer Immobilie haben, so benötigt er diese Dinge für weitergehende Planungen, beziehungsweise für seine Bank. Jeder, an Ihrem Verkaufsobjekt Interessierte wird über solcherlei Verhalten erfreut sein, erleichtert es doch die weitere Vorgehensweise und bekundet Professionalität. 
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Ihr gutes Recht als Verkäufer

Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass Ihr Interessent sich durchaus vorstellen kann, Ihre Immobilie zu erwerben, so ist es Ihr gutes Recht, so viele Informationen, wie möglich über den potentiellen Käufer zu erfragen. Denn es ist ratsam, diesen so gut unter die Lupe zu nehmen wie es Ihnen gelingt. Solches Verhalten ist keinerlei verwerflich, denn sollte es zum notariellen Kaufvertrag kommen und Ihr Käufer zahlt zum Beispiel die Grunderwerbsteuer nicht, so kann sich das Finanzamt das Geld bei Ihnen holen. 

Ein ausführliches Exposé erleichtert die Kaufentscheidung 

Über den Preis, den Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie ansetzen, müssen Sie sich vor der Besichtigung ebenfalls im Klaren sein. Denn ist dieser Preis zu hoch angesetzt, so wird es Ihnen schwerlich gelingen, das Haus oder die Wohnung an den Mann zu bringen. Ist Ihre Preisvorstellung zu niedrig, so verschenken Sie bares Geld. Für weitergehende Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Artikel über die Einplanung eines Verhandlungsspielraums bei der Festlegung des Kaufpreises. Wenn Sie sich auf die Besichtigung Ihres Verkaufsobjektes gut vorbereiten wollen, dann empfiehlt es sich, ein aussagekräftiges Exposé zu entwerfen, das Sie Ihren Kaufinteressenten an die Hand geben können und ihnen die Kaufentscheidung sicherlich erleichtern wird. Auch dieses Verhalten zeugt von Professionalität und Ihre potentiellen Käufer werden es Ihnen danken. Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist abgehetzt und unvorbereitet zur Besichtigung Ihrer Immobilie zu kommen und sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden nicht auszukennen. Fragen nach Grundstücksgrenzen sollten Sie ebenso beantworten können, wie die Höhe der Grundbesitzabgaben. Legen Sie bei der Besichtigung Ihrer Immobilie ein solches Verhalten an den Tag, werden es Ihnen Ihre Interessenten danken.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktierenUnser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!