Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Für einen selbstständig tätigen Immobilienmakler gibt es keine Pflichtversicherungen. Dennoch sollte er sich Gedanken über einen ausreichenden Versicherungsschutz machen. Ansonsten kann es schnell passieren, dass er für Schäden, die er während seiner Tätigkeit verursacht, mit seinem Geschäfts- und seinem Privatvermögen haften muss.
Außerdem sollte der Immobilienmakler für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie eine private Rentenversicherung Sorge tragen.

Vertrauensschadenshaftpflicht und Vermögenshaftpflicht

Jeder Immobilienmakler wird mit Vermögenswerten betraut und muss in diesem Zusammenhang verschiedene Sicherheiten leisten. Sollte ihm ein Beratungsfehler unterlaufen und kommt ein Kunde zu Schaden, wird er persönlich haftbar gemacht. Außerdem muss er für alle Schäden, die seine Mitarbeiter verursachen, gerade stehen. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, wird der Immobilienmakler nicht selten mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, die sechs- bis siebenstellige Eurobeträge umfassen. Dies kann im Ernstfall nicht nur zur Vernichtung seiner beruflichen Existenz, sondern auch zum finanziellen Ruin führen.
Durch den Abschluss einer geeigneten Vertrauensschadenshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht kann der Immobilienmakler entsprechend gegensteuern. Hierbei sollte er nicht nur auf die Höhe der Beiträge, sondern auch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und eine hohe Deckungssumme im Schadensfall achten.

Private Absicherung

In den allermeisten Fällen leistet ein Immobilienmakler keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Aus diesem Grunde wäre es dringend angezeigt, für einen ausreichenden privaten Schutz Sorge zu tragen. Hierzu gehört eine private Krankenversicherung ebenso wie eine private Unfallversicherung und eine private Pflegeversicherung. Eine private Krankenversicherung kann durch eine Krankentagegeld- und/oder eine Krankenhaustagegeldversicherung ergänzt werden.
Die private Altersvorsorge ist ein Punkt, der nicht nur für Immobilienmakler, sondern für alle selbstständig tätigen Personen von herausragender Bedeutung ist. Hierbei wäre in erster Linie an eine Rürup-Rente zu denken, bei der die Möglichkeit besteht, die Beiträge in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen und als Altersvorsorgeaufwendungen abzusetzen. Die Rürup-Rente hat den Vorteil, dass die Beiträge sehr flexibel gestaltet und dem finanziellen Leistungsvermögen des Selbstständigen oder Freiberuflers angepasst werden können.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!