Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die Selbstauskunft hilft beiden Seiten
Vorab sei
gleich gesagt: Kein Mietinteressent ist verpflichtet eine Selbstauskunft auszufüllen.
Aber: Kein Vermieter wird Ihnen eine Wohnung vermieten, wenn Sie sie nicht
ausgefüllt haben.
Wenn Sie sie
aber ausfüllen, müssen Sie bei den Fragen zu Ihrer finanziellen Lage bei der Wahrheit
bleiben. Grob gesagt: Wer lügt, fliegt raus!
(Allerdings nur, wenn die Falschauskunft relevant für das Fortbestehen des
Mietverhältnisses ist.)
Als Neu-Mieter
würden Sie sich eigentlich auch nur in die
eigene Tasche lügen, denn wenn Ihre
finanziellen Mittel für die neue Miete nicht
ausreichen, werden Sie früher oder später sowieso ausziehen müssen. Deshalb sollte man gleich jedem Ärger aus dem Weg gehen
und im eigenen Interesse den Fragebogen offen und wahrheitsgemäβ beantworten. Desweiteren
hilft der Fragebogen dem Vermieter nicht nur bei der finanziellen Auswahl,
sondern auch ob die neuen Mieter in die bestehende Mietergemeinschaft passen würden.
Fragen zur Person
Die
Selbstauskunft sollte neben der Bonitätsprüfung, also der Schufa-Auskunft, natürlich auch Fragen zu den
Personen beinhalten. Neben dem Namen, dem Alter und dem Geschlecht aller
Einziehenden wird auch nach den letzten Anschriften und der Dauer der Nutzung
gefragt. Hiermit sollen eindeutig „Mietnomaden“ ausgefiltert werden. Natürlich wird auch die Frage nach Haustieren abgeklärt, die ebenfalls wahrheitsgemäβ beantwortet werden sollte.
Vorbereitung spart Zeit
Als Mieter-Führungszeugnis kann man die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
bezeichnen. Sie kann vom ehemaligen Vermieter ausgestellt werden und
bescheinigt dem Mieter sein einwandfreies und pünktliches Mietzahlungsverhalten. Als Wohnungssuchender können Sie sich und dem neuen Vermieter Zeit sparen,
indem Sie neben dieser Bescheinigung auch schon die aktuelle Bonitätsprüfung
und einige Gehaltsnachweise bei sich haben.
Wenn Sie als
Vermieter vorgefertigte Mietverträge benutzen wollen,
sollten Sie darauf achten, dass die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt ist. Veraltete Texte können zu unnötigen
Meinungsverschiedenheiten führen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern
Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie
Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!