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Die Definition ist eindeutig: Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwertes einer Immobilie. Es kann von Amts wegen oder im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Veräußerung eines Objektes zwingend erforderlich oder sinnvoll sein. So weit, so gut, aber was verbirgt sich hinter diesem gestelzten Deutsch?
Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell für die Immobilie ohne “Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse” erzielbare wäre. Er muss zwingend ermittelt werden, wenn es um die Klärung rechtlicher Verhältnisse von Eigentümern oder anderweitig Berechtigten geht. Bei Zwangsversteigerungen, strittigen Erbschaftsangelegenheiten, bei zwangsweiser Vermögensaufteilung oder anderweitigen gerichtlich zu entscheidenden Fällen beauftragt das Gericht ein Verkehrswertgutachten und beruft dazu einen Gutachterausschuss.
Ein solches Gutachten kann aber auch in vielen anderen Fällen hilfreich und nützlich sein. Steht eine Immobilie zum Verkauf, dient es der verlässlichen Ermittlung eines voraussichtlich erzielbaren Kaufpreises. Aber nicht nur das. Es dokumentiert aus fachkundiger Sicht den Zustand der Immobilie. Auch bei geplanten Beleihungen oder im Zusammenhang mit der Bildung oder Auflösung von Eigentümergemeinschaften ist ein Verkehrswertgutachten deshalb zwingend erforderlich oder dringend empfehlenswert. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften sollten Verkehrswertgutachten möglichst im Zusammenhang mit der Ermittlung von Mieterwartungen und Renditeprognosen erstellen lassen.
Insbesondere beim Verkauf eines Immobilienobjekts schützt ein Verkehrswertgutachten Verkäufer und Käufer gleichermaßen vor unrealistischen Preisvorstellungen. Zugleich liefert es die komplette Dokumentation aller zur Immobilie notwendigen Unterlagen. In einem Textteil fasst das Verkehrswertgutachten alle notwenigen Informationen zum aktuellen baulichen Zustand einer Immobilie zusammen. So bleibt dieser beim Verkauf in der Bewertung unabhängig von subjektiven Eindrücken. Im Anhang finden sich zudem üblicherweise alle weiteren Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge mit eingetragenen Baulasten, Flächennutzungs-, Bebauungs- und Erschließungspläne der Kommune in Auszügen, Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, meist auch Fotos über den Ist-Zustand. Wird ein Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie erstellt, können Verkäufer und auch Käufer sicher gehen, dass sie sich am tatsächlichen Wert des zu veräußernden Objektes orientieren. Dies kann bei der notariellen Beurkundung insofern durchaus von Vorteil sein, dass hier keinesfalls der Verdacht der unlauteren Preisbildung oder der unzulässigen Nebenabreden entsteht.
Banken fordern im Zusammenhang mit Finanzierungen und Beleihungen in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach speziellen Kriterien. Manche Banken benennen auch ihrerseits Gutachter oder verlangen die Beibringung standardisierter sogenannter Formulargutachten, die sie an alle Antragsteller gleichermaßen ausgeben. Grundsätzlich kann für den Verkauf einer Immobilie jeder ausgewiesene Sachverständige ein Verkehrswertgutachten erstellen. Es empfiehlt sich allerdings, dass Sie damit einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.
Gerne geben wir Ihnen kostenlos und unverbindlich weitere Auskünfte bzgl. der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Ihre Immobilie. Sprechen Sie uns einfach an.
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