Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es
sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage
handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an
uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die
Entstehung des Mietspiegels
Der Mietspiegel ,wie wir ihn jetzt kennen,
existiert seit 1974 und ist im 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz verankert.
Davor hatten die Gerichte bei Klagen über die angeblich ungerechtfertigte Höhe von Mietpreisen mit der unzureichenden Erklärung “ortsübliche Vergleichsmiete“ aus dem 1.
Wohnraumkündigungsschutzgesetz zu kämpfen und waren damit logischerweise oft überfordert.
Wem
hilft der Mietspiegel
Da der Mietspiegel für jede Region extra erstellt wird und er nur in Ballungsgebieten
und in Städten benutzt wird,
sind Vermieter und Mieter „auf dem Land“ immer noch darauf angewiesen, sich
selbst nach Vergleichsmieten in der Nachbarschaft umzusehen. Dort, wo es
Mietspiegel gibt, hilft er sowohl den Vermietern zum Beispiel beim Erstellen
des Mietzins, als auch den Mietern um festzustellen, ob und wann eine Mieterhöhung zulässig ist und gegebenenfalls
in welcher Höhe.
Bevor sich Wohnungssuchende nach einer neuen
Bleibe umsehen, können auch sie den Mietspiegel der Stadt ihrer Wahl im Internet
benutzen, um dort festzustellen, wie unterschiedlich hoch oder niedrig die ortsüblichen Mieten in den
einzelnen Bezirken sind und ob sie im Rahmen ihres Budgets liegen.
Welche
Eigenschaften einer Wohnung werden verglichen
Grundlage für die ortsübliche Miete ist die monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter für nicht preisgebundenen
Wohnraum, die verglichen werden soll.
Zu den zu vergleichenden Komponenten gehören unter anderem:
-
Der Stadtbezirk, der über einen besseren oder
schlechteren Wert entscheidet -
Die Lage des Hauses, die den
Verkehrslärm, die
Bebauungsdichte und die Vegetation beschreibt - Das Ausstattungsniveau, das die
Wohnqualität ausmacht -
Das Alter und die Wärmeeffizienz des Hauses,
die die Nebenkosten beeinflussen
Mithilfe dieser und anderer Daten erhalten Sie
nun wertvolle Informationen über die Höhe des örtlichen Mietzins und wie sie sich regional unterscheiden.
Für weitere Informationen steht Ihnen gern Ihr Immobilienmakler zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben,
zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie
Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!