Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es
sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage
handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an
uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Die
Entstehung des Mietspiegels

Der Mietspiegel ,wie wir ihn jetzt kennen,
existiert seit 1974 und ist im 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz verankert.
Davor hatten die Gerichte bei Klagen
über die angeblich ungerechtfertigte Höhe von Mietpreisen mit der unzureichenden Erklärung  “ortsübliche Vergleichsmiete“ aus dem 1.
Wohnraumkündigungsschutzgesetz zu k
ämpfen und waren damit logischerweise oft überfordert.

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Wem
hilft der Mietspiegel

Da der Mietspiegel für jede Region extra erstellt wird und er nur in Ballungsgebieten
und in St
ädten benutzt wird,
sind Vermieter und Mieter „auf dem Land“ immer noch darauf angewiesen, sich
selbst nach Vergleichsmieten in der Nachbarschaft umzusehen. Dort, wo es
Mietspiegel gibt, hilft er sowohl den Vermietern zum Beispiel beim Erstellen
des Mietzins, als auch den Mietern um festzustellen, ob und wann eine Mieterh
öhung zulässig ist und gegebenenfalls
in welcher H
öhe.
Bevor sich Wohnungssuchende nach einer neuen
Bleibe umsehen, k
önnen auch sie den Mietspiegel der Stadt ihrer Wahl im Internet
benutzen, um dort festzustellen, wie unterschiedlich hoch oder niedrig die orts
üblichen Mieten in den
einzelnen Bezirken sind und ob sie im Rahmen ihres Budgets liegen.

Welche
Eigenschaften einer Wohnung werden verglichen

Grundlage für die ortsübliche Miete ist die monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter für nicht preisgebundenen
Wohnraum, die verglichen werden soll.

Zu den zu vergleichenden Komponenten gehören unter anderem:

  • Der Stadtbezirk, der über einen besseren oder
    schlechteren Wert entscheidet
  • Die Lage des Hauses, die den
    Verkehrsl
    ärm, die
    Bebauungsdichte und die Vegetation beschreibt
  • Das Ausstattungsniveau, das die
    Wohnqualit
    ät ausmacht
  • Das Alter und die Wärmeeffizienz des Hauses,
    die die Nebenkosten beeinflussen

Mithilfe dieser und anderer Daten erhalten Sie
nun wertvolle Informationen
über die Höhe des örtlichen Mietzins und wie sie sich regional unterscheiden.
F
ür weitere Informationen steht Ihnen gern Ihr Immobilienmakler zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben,
zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie
Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!