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Im Grundbuch sind nicht nur die genauen Eigentumsverhältnisse verzeichnet. Es werden auch die Rechte und Lasten erfasst. Gerne findet man dort zum Beispiel einen Grundschuldeintrag. Was genau dahinter steckt und welche Implikation ein solcher Eintrag mit sich bringt, wird hier erklärt.
Eine Finanzierung muss abgesichert werden
Beim Kauf einer Immobilie spielt die Finanzierung eine bedeutende Rolle. Meist fällt die Guthabenseite der Konten erheblich geringer aus, als die benötigte Summe für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, so dass Finanzierungskredite oder Bauspardarlehen eingesetzt werden. Als Gegenleistung für den zur Verfügung gestellten Geldwert, werden von den Banken ausreichend Sicherheiten verlangt. Der Kaufgegenstand selbst, also das Grundstück, das Haus oder die Wohnung, zeichnen sich als Sicherheitsleitung hervorragend aus. Falls eine Kreditrückzahlung nicht mehr möglich ist, kann die Bank den Verkauf oder die Versteigerung veranlassen und den Erlös verwerten.
Die Grundschuld bietet den Banken Sicherheit
Um sich dieses Recht zu sichern, veranlasst der Kreditgeber eine Grundschuldeintragung und kann so im Falle eines Zahlungsausfalls vollstrecken, ohne eine Forderungsklage einreichen zu müssen. Es handelt sich bei der Grundschuld nämlich um ein sogenanntes Grundpfandrecht. Anders als eine Hypothek ist eine Grundschuld jedoch nicht unmittelbar an eine bestehende Forderung gebunden. Ist ein Darlehen also bereits abbezahlt, kann die eingetragene Grundschuld auch als Sicherungsmittel für eine neue Finanzierung gelten. Auch die Aufteilung des Grundpfandrechtes für mehrere Darlehensgeber ist möglich.
Der Grundschuldeintrag kann beim Verkauf bestehen bleiben
Es ist durchaus üblich, die Finanzierung eines Immobilienkaufes zum Beispiel über die Hausbank und zusätzlich noch über eine Bausparkasse zu tätigen. Der Hauptgeldgeber wird sich seine Pfandrechte in der Grundschuld erstrangig sichern, kleinere Darlehen oder Kredite erhalten die weiteren Plätze. Die mögliche Gesamthöhe der Grundschuldeintragung ist abhängig vom Wert des bebauten Grundstücks und wird immer nur so hoch angesetzt, dass im Falle einer Versteigerung die Darlehen auch tatsächlich abgesichert sind. Wird eine Immobilie verkauft, müssen Grundschulden nicht unbedingt vorher gelöscht werden. Sicherlich wird der Käufer ebenfalls eine Finanzierung vornehmen, so dass der bereits bestehende Eintrag auch von ihm als Sicherheit genutzt werden.
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