Das Hausboot ist längst nicht mehr ein alternativer Wohnsitz für Eigenbrötler und Eremiten. Heute zieht es zunehmend gestresste Städter aufs Wasser, die naturnah wohnen wollen. Hat doch das Element Wasser eine wohltuende Wirkung auf das Nervensystem.
Wie viele schwimmende Häuser es hierzulande gibt, ist in keinem Register erfasst, denn die „Floating Houses“ an der Ostsee, auf der Schlei, auf Rhein oder Havel sind nicht grundsteuerpflichtig. Der neue Wohntrend überfordert die Ämter. Regelungen gibt es bislang nur ansatzweise. Und gerade darum muss, wer auf dem Wasser wohnen will, einen Behördenmarathon absolvieren. Auch das „wo“ ist zu überdenken, denn Wasserflächen sind öffentlich, doch hier und dort werden Ausnahmen gemacht.
Hausboote unter 25 Meter Länge gelten als „Sportboote mit schwacher Motorisierung“ und dürfen – von Inhabern eines Bootsführerscheines – manövriert werden. Festliegende Hausboote sind mittlerweile baugenehmigungspflichtig.
Zwar gestaltet sich die Kreditvergabe für solch ein ausgefallenes Bauvorhaben noch etwas zögerlich. Doch finanziell betrachtet lohnt der Hausbootbesitz, nicht nur weil die Grundstückspreise entfallen: Das schwimmende Haus gilt nicht als Immobilie, sondern als „Mobile“ und kann somit als mobiles Wirtschaftsgut steuerlich abgeschrieben werden. Besonders lukrativ ist es, das Wasserhaus zu vermieten.
Doch der Trend geht dahin, das Boot ganzjährig selbst zu bewohnen, erklärt der Pionier des Hausbootbaus Ulf Sybel. Das größte von ihm gebaute Objekt misst 265 Quadratmeter Wohnfläche. Doch auch bei der Ausstattung kleinerer Objekte muss man auf Luxus wie Fußbodenheizung oder Kamin nicht verzichten. Ein Nachteil der Wohnkähne ist die aufwendige Wartung: Alle zwei bis drei Jahre müssen sie in der Werft überholt werden.