Wer sein Leben mit einem vierbeinigen, geschuppten oder gefiederten Freund teilt, muss einige Dinge beachten, insbesondere wenn ein Umzug in eine Mietwohnung ansteht. Die Aufnahme von Tieren ist nämlich nicht unbedingt selbstverständlich. Sowohl für Wohnungssuchende als auch für Vermieter stellt der Umgang mit Haustieren im Kontext des Mietvertrages oft ein Problem dar. Diesem lässt sich aber mit einigen Maßnahmen entgegenwirken. 

Haustierhaltung als konkretes Thema im Vorgespräch

Einem jeden Mietvertrag geht ein erstes Gespräch, etwa im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung, voraus. In diesem sollten die grundsätzlichen Bedingungen und Voraussetzungen besprochen werden. Hier bietet es sich bereits sowohl für Sie als Vermieter als auch für den potentiellen Mieter an, das Thema Haustiere anzusprechen. Unabhängig davon, welches Tier gehalten wird, wird Mietern empfohlen, dem Vermieter im Voraus Auskunft zu geben. Besonders, wenn es sich um allgemein als gefährlich geltende Tiere wie Schlangen, Spinnen oder Leguane handelt, ist eine ausreichende Aufklärung notwendig, um Konflikten oder gar Gefahren vorzubeugen. 
Weniger Gefahren birgt die Haltung von Kleintieren wie Mäusen oder Meerschweinchen. Eine solche Tierhaltung muss Ihnen vom Mieter nicht zwingend angegeben werden, so die Vorgabe des Deutschen Mietrechtes. Wer sie dennoch kurz erwähnt, trägt von vornherein zu einem offenen, transparenten Mietverhältnis bei. Besonders wenn die Kleintiere durch Lärmstörungen oder Verschmutzungen zum Konflikt führen, ist es von Vorteil, wenn Sie als Vermieter über die Haltung bereits in Kenntnis sind. 

Vermieter bestimmt über den Einzug von Haustieren

Der Haltung von Katzen oder Hunden können Sie auf Basis Ihrer eigenen Entscheidung zustimmen. Sie haben auch das Recht, diese abzulehnen, insofern der Einwand begründet ist.  Diese Regelung ist ebenfalls im Deutschen Mietrecht vermerkt.
Eine Ausnahme betrifft Hunde, sowie andere zu therapeutischen Zwecke eingesetzte Tiere: weil der Mieter in seinem Alltag von diesen abhängig ist, muss ihre Haltung stets gestattet werden. 
fehlerbroschuere-banner
Hierbei kommt es der Wohnsituation zu Gute, dass solche, für den menschlichen Alltag besonders trainierte Tiere häufig keine Probleme bereiten. 
Die Haltung von Ratten hingegen, welche letztlich von Seiten des Rechtes ebenfalls als “Kleintiere” eingestuft werden, stößt häufig auf Schwierigkeiten. Es werden Verunreinigungen und Lärmstörungen befürchtet. Vorteilhaft ist, wenn der potentielle Mieter eine artgerechte, problemlose Haltung beleben kann. Denn die letztliche Entscheidung liebt bei Ihnen als Vermieter.

Sicher in den Mietvertrag starten

Um sich als Vermieter zusätzlich vor etwaigen Schwierigkeiten abzusichern, ist es ratsam, zuvor einen Blick auf den Impfausweis oder den Haftpflichtversicherungsnachweis zu werfen. Legt der potentielle Mieter Wert auf ein gutes Mietverhältnis und ein problemloses Zusammenleben mit Mitbewohnern und Vermieter, wird er diese Dokumente bereitwillig vorlegen, ebenso eine schriftliche Mitteilung des vorherigen Vermieters über die Situation mit dem Haustier.
Als Vermieter sollten Sie bedenken, dass Schäden wie Kratzspuren oder Verschmutzungen, sowie die Beeinträchtigung des Alltags der Mitbewohner in Form von Ruhestörungen oder gar Angriffen meist auf Sie zurückgeführt werden. Eine gewissenhafte und ehrliche Absicherung und Aufklärung mit dem potentiellen Mieter ist daher von großer Relevanz und kann vielen unnötigen Streitfällen vorbeugen.