Deutschland kommt in die Jahre. 2030 wird fast jeder Dritte älter als 65 sein. Doch nicht einmal zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind altersgerecht. Dies besagt eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) aus dem Jahr 2018. Die gute Nachricht für alle, die nicht bereits beim Hausbau oder Wohnungskauf ans Alter gedacht haben: Bund und Länder fördern Bau- und Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.
Wer finanziert und fördert altersgerechten Umbau?
Der Studie „Wohnen im Alter“ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) zufolge werden bis 2030 fast drei Millionen barrierearme Wohnungen benötigt. Die Lebenserwartung steigt und die meisten Menschen in Deutschland wollen so lange wie möglich selbstbestimmt in den vertrauten eigenen oder gemieteten vier Wänden leben. Das wirkt sich übrigens nicht nur positiv auf die Betroffenen, sondern auch auf die Volkswirtschaft aus: Durch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu bleiben, werden laut IWU-Studie stationäre Pflegekosten von jährlich ca. 100 Millionen Euro gespart.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen im Haus und ums Haus herum, die Stolperfallen reduzieren und Hindernisse beseitigen. Sei es der barrierefreie Zugang zum Haus und zu den Mülltonnen an der Garage, eine hellere Beleuchtung rund ums Haus, der Abbruch einer Wand zwischen Wohn- und Essbereich, eine breitere Tür zum Bad, eine bodengleiche Dusche oder ein höhenverstellbares Waschbecken, unterfahrbare Arbeitsflächen in der Küche, durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus oder ein neues Bediensystem für Rollläden und Türöffner.
Wer vergibt Förderungen?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hält zwei Förderungen in Sachen altersgerechtes Wohnen bereit: den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ 159 und die Zuschussförderung „Barrierereduzierung“ 455-B.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ 159 umfasst zinsgünstige und langfristige Kredite für barrierereduzierende und vor Einbruch sichernde Umbauten bzw. für den Kauf entsprechend umgebauten Wohnraums. Einen Antrag über ihre Hausbank stellen können sowohl private Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen.
Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit sind förderfähig. Wichtig: Der Kredit muss vor Beginn des Umbaus beantragt werden, eine Nachfinanzierung bereits begonnener Umbauvorhaben ist nicht möglich.
Private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung und/ oder im Außenbereich reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen oder altersgerecht umgebauten Wohnraum erwerben wollen, können alternativ nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse der KfW-Förderung „Barrierereduzierung“ 455-B beantragen. Die Kredit- wie auch die Zuschussförderung sind altersunabhängig. Auch junge Eigentümer können also für die Sicherheit im Alter vorsorgen. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro in Maßnahmen investieren möchten. Damit möglichst viele Menschen von dem Programm profitieren können, ist der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten auf zehn Prozent limitiert, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit werden also mit 5.000 Euro bezuschusst.
Für das „altersgerechte Haus“ liegt der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten bei 12,5 Prozent, der maximale Zuschuss beträgt hier 6.250 Euro.
Antrag auf Förderung rechtzeitig stellen
Wichtig: Bewerben Sie sich baldmöglichst! Die vergangenen Jahre zeigen, dass die Fördermittel des Bundes schnell aufgebraucht sind. 2021 wurden knapp 45.000 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 99 Millionen Euro vergeben. In diesem Jahr sah es lange so aus, als würde die Ampel wegen der Kosten für die Corona-Maßnahmen und des Krieges in der Ukraine keine Gelder bereitstellen. Erst Ende Juni wurden für die Weiterführung des KfW-Programms 455-B „Altersgerechtes Umbauen“ 75 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Wohnungsverbände wie z. B. Wohnen im Eigentum hatten allerdings 150 Millionen Euro gefordert.
Neben der KfW-Förderung vom Bund gibt es noch zahlreiche andere Fördermöglichkeiten für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau. Zahlreiche Länder und Kommunen verfügen über eigene Förderprogramme. Auch die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegekasse und die Sozialämter fördern Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel. Einen Überblick über Maßnahmen und Kostenträger gibt das Fachportal nullbarriere.de.
Übrigens: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 7/09) können Sie den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses vollständig als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht machen.
Quellen: kfw.de, iwu.de, kda.de, wohnen-im-alter.de, wohnen-im-eigentum.de, co2online.de, tagesspiegel.de, seniorenportal.de, sparkasse.de, haus.de, finanztip.de