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Viele Personen, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchen, fragen sich, wie hoch die Maklerprovision sein wird, die sie im Bedarfsfalle zu zahlen haben. Die Maklerprovision, welche auch Courtage genannt wird, spielt auch bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung eine Rolle.
Maklerprovision wird erst nach dem Zustandekommen des Vertrages fällig
Es kann nicht oft genug betont werden, dass die Maklerprovision erst fällig wird, wenn die Vermietung oder der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte ein Makler darauf bestehen, dass der Kunde bereits im Voraus irgendwelche Gebühren zahlt, wird es sich höchstwahrscheinlich um einen unseriösen Immobilienmakler handeln. Der Kunde sollte sich schnellstmöglich nach Alternativen umsehen.
Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Jeder Kunde, der einen Makler beauftragt, muss damit rechnen, dass dieser Makler einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Provision verlangen wird. Diese Provision enthält alle Dienstleistungen, die der Makler erbringt und liegt in etwa bei 3 bis 7 Prozent des gesamten Kaufpreises. Hier kann es regional sehr große Unterschiede geben. Die höchsten Maklerprovisionen fallen derzeit in Berlin und Potsdam an. Der Kunde ist jedoch keinesfalls gezwungen, die ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. So hat er nicht selten die Möglichkeit, zu handeln und mit dem Makler eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Unter bestimmten Umständen kann die Maklerprovision in den Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung eingerechnet werden.
Maklerprovision bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses
Soll eine Wohnung oder ein Haus vermietet werden, gibt es ebenfalls bestimmte Richtlinien, wie hoch die Maklerprovision zu sein hat. Sie dürfte nicht höher als zwei bis drei Nettokaltmieten sein. Grundsätzlich ist es möglich, auf die Dienstleistungen eines Maklers zu verzichten und den Verkauf oder die Vermietung allein durchzuführen. Dies erfordert allerdings besondere Fachkenntnisse und sollte nicht nur in Angriff genommen werden, um die Maklerprovision zu sparen. Andernfalls kann es sehr schnell passieren, dass das Haus oder die Wohnung unter Wert verkauft beziehungsweise vermietet wird. Wenn letztendlich der Unterscheid zwischen Verkaufs- oder Vermietungspreis “ohne” im Vergleich zu “mit Makler” höher ist, als die vom Makler erhobene Provision, hat man selbst nicht nur Geld kaputt gemacht, sondern auch noch deutlich mehr Arbeit mit der gesamten Transaktion gehabt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!