Du bist hier: Startseite1 / Aktuelle Nachrichten2 / Tipps für die Immobilienvermietung3 / Ist ein Widerruf des Mietvertrags innerhalb einer bestimmten Frist mög...
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ein Mietvertrag ist ab Unterschrift gültig und kann generell nicht rückgängig gemacht werden. In besonderen Fällen gibt es besondere Möglichkeiten, die jedoch ebenso an die Einhaltung einer Frist gebunden sind. Ein einfacher Widerruf ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihre Immobilie vermietet haben und die Mieter kündigen wollen, gibt es hier nur wenige Optionen.
Falls Sie Ihre Immobilie selbst nutzen möchten und Sie oder Ihre Kinder dort einziehen wollen, dann haben Sie das Recht, Ihren Mietern fristgerecht wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Die gesetzliche Frist zur Beendigung des Mietverhältnisses (zum Beispiel 3 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses und der Angaben im Mietvertrag) muss jedoch eingehalten werden.
Sollten Ihre Mieter die Miete wiederholt nicht zahlen, müssen Sie diese nicht weiter in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus dulden. Natürlich müssen Sie zuerst die Miete anmahnen, ehe die Möglichkeit besteht, den Mietvertrag mit einem Widerruf zu beenden. Passen Sie genau auf, dass Sie die Frist einhalten!
Sollten Ihre Mieter zwei Monate mit der Zahlung im Rückstand sein, besteht die Option, den Widerruf des Mietverhältnisses schriftlich geltend zu machen und fristlos zu kündigen.
In dem Fall, dass die Mieter auch dann nicht freiwillig ausziehen, hilft eine Räumungsklage. Diese muss jedoch bei Gericht beantragt werden und die Bearbeitungszeit kann bis über ein Jahr dauern.
Auch wenn die Mieter vorher unbekannt verziehen, darf die Immobilie nicht einfach so betreten werden. Die Frist bis zur Räumungsklage muss unter allen Umständen eingehalten werden damit der Widerruf für das Mietverhältnis rechtlichen Bestand hat.
Ehe Sie Ihren Mietern kündigen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Schreiben Sie keine Briefe bezüglich der Kündigung ehe Sie sich fachkundigen Rat geholt haben. Schnell kann ein selbst aufgesetztes Schreiben das Gegenteil von dem auslösen was ursprünglich erreicht werden sollte.
Lassen Sie sich auch vor der Unterzeichnung des Mietvertrags beraten, welcher Mietvertrag in Ihrem Fall der beste ist und Ihre Interessen bezüglich der Immobilie bestmöglichst vertritt.
Falls Sie die Möglichkeit haben, einem Haus- und Grundeigentümerverein bei zu treten, dann nutzen Sie diese Option, um sich kostengünstig über alle Belange Ihrer Immobilie zu informieren und permanent auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Über RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen:
Als etablierte Größe am Immobilienmarkt sind wir die erste Adresse für Eigentümer und Interessenten in der Region. Vertrauen Sie unseren Experten bei der Umsetzung Ihres persönlichen Immobilienanliegens.
Kontakt Büro Tübingen:
RE/MAX Immobilien Galerie
Lange Gasse 40
72070 Tübingen
Tel. +49 (0) 7071 5 49 79 59
Fax +49 (0) 7071 5 49 79 60
E-Mail info@remax-tuebingen.de
Kontakt Büro Dettenhausen
RE/MAX Immobilien Galerie
BVS Immobilien GmbH
Bahnhofstraße 9
72135 Dettenhausen
Tel. +49 (0) 7157 522 650
Fax +49 (0) 7157 522 655
E-Mail info@remax-tuebingen.de