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Ein Immobilienmakler muss keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungen absolviert haben, um auf dem Markt tätig werden zu können. Es empfiehlt sich allerdings, umfassende Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten zu erwerben, die in der späteren Tätigkeit eine Rolle spielen werden. Außerdem muss der Immobilienmakler in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und darf nicht vorbestraft sein.
Immobilienmakler – ein Beruf für Quereinsteiger
Es gibt viele Wege, die in eine Tätigkeit als Immobilienmakler münden können. Dazu kann ein betriebs-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium ebenso gehören wie eine Berufsausbildung als Immobilienkauffrau oder Immobilienkaufmann. Viele Personen, die ursprünglich einen anderen Beruf ausgeübt haben, entschließen sich nach einiger Zeit, ein Fernstudium, einen Abend- oder einen Wochenendkurs zu absolvieren, der sie auf eine spätere Tätigkeit als Immobilienmakler vorbereiten soll.
Fachliche und menschliche Kompetenz ist entscheidend
Ob sich ein Immobilienmakler erfolgreich auf dem Markt etablieren kann, hängt nicht nur von seinen Fachkenntnissen, sondern auch von seiner sozialen Kompetenz ab. Er hat fast täglich mit Menschen zu tun, muss ihnen die Vorteile einer Immobilie überzeugend darlegen, ohne dabei die Mängel zu verschweigen und muss auf alle Fragen, die im Rahmen eines Beratungsgespräches oder einer Besichtigung gestellt werden, eine kompetente Antwort geben können. Wer nicht gern mit Menschen zu tun, hat wird deshalb keinen großen Erfolg als Immobilienmakler zu erwarten, unabhängig davon, wie gut seine Fachkenntnisse sind.
Formale Voraussetzungen
Die wichtigste Grundlage für die Aufnahme einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit als Immobilienmakler ist eine Gewerbeanmeldung. Außerdem muss das polizeiliche Führungszeugnis einwandfrei und die Schufaauskunft völlig in Ordnung sein. Der Gesetzgeber geht zurecht davon aus, dass eine Person, die nicht selbst in geordneten Verhältnissen lebt, ungeeignet ist, um mit größeren Vermögenswerten anderer umzugehen. Aus diesem Grunde wird einer Person, die entweder vorbestraft ist oder bei der ein Insolvenzverfahren anhängig ist, die Zulassung als Immobilienmakler verweigert. Das Gleiche gilt für den Fall, dass in letzter Zeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!