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Bereits im Januar hatten wir mit der geteilten Maklerprovision beim Immobilienverkauf und dem verlängerten Baukindergeld über zwei wichtige Neuerungen informiert. Hier nun weitere Weichenstellungen für 2021.
Nach massiver Kritik einiger CDU-Landesverbände steht der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheinbar wieder auf der Kippe.
Geplant war, dass Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Mietwohnungen untersagen dürfen. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Mietwohnungen würde man in diesem Fall zukünftig die Erlaubnis der örtlichen Behörden benötigen, um sein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen zu können.
Diese neue Regelungaum wurde, begrenzt bis Ende 2025, vom Bundesrat Ende 2020 beschlossen. Doch ist fraglich, ob das Gesetz so in den Bundestag geht. Kritik kommt von verschiedenen Seiten: Ein Umwandlungsverbot würde nicht zu einem größeren Schutz für Mieter führen, sondern schränke letztlich nur die Eigentumsfreiheit ein, so der Eigentümerverband Haus & Grund.
Verschiedene Verbände befürchten, dass das Gesetz die Bildung von Wohneigentum in Deutschland noch weiter ausbremst. Der Streit geht also in die nächste Runde.
Im Jahr 2021 steigen die Zulagen für die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen können sich auch Bausparer, die bislang noch nicht anspruchsberechtigt sind, über die Förderung freuen.
So darf beispielsweise eine alleinstehende Person ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000 Euro haben (bislang 25.600 Euro). Paare dürfen gemeinsam bis zu 70.000 Euro verdienen (bislang 51.200 Euro).
Berechtigt sind alle Bausparer, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt ist, kann zudem schon nach sieben Jahren frei über sein Guthaben verfügen.
Bei allen anderen muss das angesparte Guthaben tatsächlich auch für eine Immobilie verwendet werden.
Am 1. Januar ist die CO2-Abgabe in Kraft getreten. Grund ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz und die ab 2021 greifende CO2-Bepreisung. So soll der Umstieg auf klimafreundliche Energien angeregt werden.
Die Mehrkosten machen sich nicht nur an der Tankstelle bemerkbar. Mieter, die mit Heizöl oder Erdgas heizen, müssen zusätzlich zu den bisherigen Betriebskosten 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid bezahlen.
Der Preis für einen Liter Heizöl steigt damit um acht Cent, der Preis für Erdgas steigt um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll die Abgabe dann weiter bis auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen.
Die SPD im Bundestag will erreichen, dass Vermieter die zusätzlichen Kosten übernehmen, „da nur sie entscheiden, ob eine alte Ölheizung im Keller steht oder eine moderne, klimafreundliche Heizung“.
Nur die Mieter zu belasten, wie die Union das vorhabe, wäre nicht nur unsozial, „es entstünde auch überhaupt kein Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter, in klimafreundliche Alternativen zu investieren“, so der Vizechef der SPD-Fraktion Sören Bartol. Mit fossilen Energieträgern heizen derzeit noch drei Viertel aller Privathaushalte in Deutschland. Im Gegenzug zu den steigenden Heizkosten wird der Verbraucher bei den Strompreisen entlastet: Ein Großteil der 7,5 Milliarden Euro, die durch die CO2-Besteuerung eingenommen werden, fließt in die Absenkung der Ökostromumlage. Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, woraus sich geringere Stromkosten für alle Kunden ergeben.
Quellen: mein-eigenheim.de, cach-online.de, ratgeber.immowelt.de, kommunal.de, haufe.de, merkur.de, hausundgrund.de.
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