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Über 180 Tote und viele Verletzte, das ist die verheerende Bilanz der jüngsten Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Sachschäden werden auf eine zweistellige Milliardensumme geschätzt. Das Tief „Bernd“ hat viele Existenzen mit einem Schlag vernichtet, denn nur 55 Prozent der deutschen Hausbesitzer sind gegen Elementarschäden versichert.
Was viele nicht wissen: Bei Hochwasserschäden reicht die Gebäudeversicherung in der Regel nicht aus, denn für Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdrutsche in Folge von Extremwetterlagen ist eine Elementarschaden- oder, wie sie neuerdings heißt, Naturgefahrenschutzversicherung notwendig, also eine Zusatzpolice als Erweiterung der Hausrats- und/ oder Wohngebäudeversicherung.
Immobilienbesitzer, die in der Nähe eines Gewässers wohnen, sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls nachfragen, wie sich der Zusatzschutz vor extremen Wetterereignissen ergänzen lässt. Wichtige Kriterien bei einem Versicherungsvergleich sind: Wie hoch ist die Deckungssumme? Lassen sich die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren? Sind Schäden aus Rückstau (durch Ableitungsrohre ins Haus dringendes Wasser) mitversichert? Welche Risiken werden ausgeschlossen? Weitere wichtige Kriterien sind die Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten sowie der Mehrkosten durch behördliche Auflagen infolge eines Unwetterschadens.
Doch was ist im Ernstfall zu tun, damit die Versicherung zahlt? Zunächst einmal sollten Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung melden und das Ausmaß der Beschädigung durch Fotos oder Videos dokumentieren. Zudem hat der Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Er sollte also nicht zuschauen, wie der Keller vollläuft, sondern weiteren Schäden vorbeugen, z. B., indem er bei einer Überschwemmung umgehend Wasser abpumpt und den im betroffenen Gebäudeteil aufbewahrten Hausrat in Sicherheit bringt. Die Maßnahmen müssen zumutbar sein, was bedeutet, dass man sich nicht selbst in Gefahr bringt. Wer Schäden eigenhändig beheben will, sollte dies nur nach Rücksprache mit der Versicherung tun.
Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz abschließt, hat nach einer Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser Anspruch auf die Reparaturen im und am Haus sowie ggf. in und an Nebengebäuden wie der Garage oder dem Schuppen. Kann ein Gebäude durch Trockenlegung und Sanierung nicht gerettet werden, kommt die Versicherung für den eventuellen Abriss und den Bau eines gleichwertigen Hauses auf. (Tipp: Hier sollten Sie einen gleitenden Neuwert vereinbaren.) Sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, werden auch die Kosten für eine Unterkunft bzw. Schäden durch Mietausfälle übernommen. Die Hausratversicherung mit Elementarschutz zahlt den Wiederbeschaffungspreis bzw. die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
In Anbetracht der steigenden Kosten durch die Zunahme extremer Wetterereignisse infolge des Klimawandels könnte es für Menschen in Risikogebieten schwierig werden, einen willigen Versicherer zu finden. Sollten keine besseren Modelle gefunden werden – Verbraucherschützer fordern eine Elementarschadenversicherung für alle Bürger –, kann und darf sich die Politik auch in Zukunft nicht aus der Affäre ziehen, etwa unter Verweis auf die Eigenverantwortung der Betroffenen. Um die Bevölkerung vor gravierenden Naturereignissen zu schützen, sind schnell umsetzbare Vorsorgekonzepte statt bürokratischer Schwerfälligkeit gefordert sowie klare Regeln für finanzielle Hilfen im Katastrophenfall.
Auskunft darüber, wie stark das eigene Gebäude durch Hochwasser gefährdet ist, gibt der Kompass Naturgefahren des Versichererverbands GDV.
Quellen: haufe.de, tagesschau.de, , rtl.de, ndr.de, focus.de, anwalt.de, sueddeutsche.de, finanztip.de, focus.de, dieversicherer.de, rnd.de, deutschlandfunk.de
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