Du bist hier: Startseite1 / Aktuelle Nachrichten2 / Fachartikel3 / Staat erhöht Anreize für energetische Sanierungen
Eine bessere Isolierung spart viel Heizenergie und verbessert den Wohnkomfort im Gebäude. Doch der Sanierungseifer der Deutschen hält sich in Grenzen. Pro Jahr werden bislang weniger als ein Prozent der bestehenden Gebäude saniert. Für den Klimaschutz ist das viel zu wenig. Um mehr Anreize zu schaffen, wurden die Fördertöpfe nun nachgefüllt. RE/MAX Germany berichtet im Folgenden über die neuesten Entwicklungen.
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. „Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten profitieren“, erklärt das Umweltbundesamt.
Die staatlichen Förderinstitute haben jetzt Anfang 2020 noch einmal nachgelegt. Sie wollen dadurch Sanierungsanreize schaffen. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte die Bundesregierung die lang erwartete Steuerförderung für Gebäudesanierungen beschlossen.
Eigentümer, die in Wärmedämmung und klimafreundliche Heiztechnik investieren, bekommen nun mehr Geld vom Staat. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie ihr Wohneigentum selbst nutzen. Sie können dabei zwischen einem Steuerbonus vom Finanzamt oder gut gefüllten Fördertöpfen von der staatlichen KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wählen.
Steht eine größere Sanierung an, ist es ratsam, eine KfW- oder Bafa-Förderung zu beantragen. Für Hausbesitzer, die nur einzelne Maßnahmen durchführen (z. B. neue Fenster oder Türen einbauen, Dach oder Wand dämmen), ist der Steuerabzug gleichermaßen lohnend. Das ergeben Beispielrechnungen von Stiftung Warentest. Wichtig ist es, die passende Variante bereits vor Sanierungsbeginn zu wählen. Das gilt vor allem, wenn Fördermittel beantragt werden sollen. Eine Steuerermäßigung hingegen kann man auch im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus, zieht das Finanzamt über drei Jahre verteilt bis zu 20 Prozent der Ausgaben für eine energetische Sanierung von Ihrer Steuerschuld ab. Insgesamt sind jedoch höchstens 40.000 Euro möglich. Voraussetzung ist, dass das Haus über zehn Jahre alt ist und dass ein Fachunternehmen die Sanierungsarbeiten ausführt. Die Steuerzahler können dabei fast alles geltend machen, was den Energieverbrauch reduziert. Neben den o.g. Maßnahmen gehören auch der Einbau einer Lüftungsanlage sowie eine neue oder verbesserte Heizungsanlage dazu.
Im Fokus der Förderung stehen die regenerativen Energien. Deshalb gibt es natürlich keinen Steuerbonus für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine Gasbrennwertanlage. Es sei denn, diese wird mit erneuerbaren Energien kombiniert. Gefördert werden Solarkollektor- oder Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Brennstoffzellen, Mini-Kraft-Wärmekopplung oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Eine Energieberatung im Vorfeld ist zwar keine Voraussetzung für die Steuerermäßigung, bietet sich jedoch an. Zumal diese zu 50 Prozent gefördert wird.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vergibt Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen von bis zu 35 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ersetzt, gibt das Bafa sogar 45 Prozent dazu. Insgesamt erkennt das Bafa Kosten von bis zu 50.000 Euro an. Ausgeschlossen sind Heizungsanlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die älter als 30 Jahre sind. In diesem Falle wäre der Hauseigentümer bereits nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, die alte Heizung auszutauschen.
Die KfW hat die Förderung in den Bereichen Energieeffizienz, Bauen und Sanieren seit Ende Januar diesen Jahres erhöht. Sie zahlt jetzt Tilgungs- und Investitionszuschüsse von bis zu 48.000 Euro. Die maximale Kreditsumme (z. B. für eine Komplettsanierung des Hauses) beträgt 120.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Anträge für einen Investitionszuschuss der KfW gibt es online unter: public.kfw.de/zuschussportal-web.
Quellen: umweltbundesamt.de, immonewsfeed.de, test.de, energie-experten.org
Über RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen:
Als etablierte Größe am Immobilienmarkt sind wir die erste Adresse für Eigentümer und Interessenten in der Region. Vertrauen Sie unseren Experten bei der Umsetzung Ihres persönlichen Immobilienanliegens.
Kontakt Büro Tübingen:
RE/MAX Immobilien Galerie
Lange Gasse 40
72070 Tübingen
Tel. +49 (0) 7071 5 49 79 59
Fax +49 (0) 7071 5 49 79 60
E-Mail info@remax-tuebingen.de
Kontakt Büro Dettenhausen
RE/MAX Immobilien Galerie
BVS Immobilien GmbH
Bahnhofstraße 9
72135 Dettenhausen
Tel. +49 (0) 7157 522 650
Fax +49 (0) 7157 522 655
E-Mail info@remax-tuebingen.de