Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt.
Werden die Tage kürzen und die Temperaturen niedriger, fühlt er sich am wohlsten: Schimmel in der Wohnung. Oft wird dieser nicht sofort erkannt und schleicht sich unbemerkt über mehrere Jahre mit in die Wohnung mit ein. 
Weht Ihnen ein muffiger Geruch entgegen, ist es an der Zeit, die Raumfeuchtigkeit zu überprüfen. Übersteigt diese 50 bis 60 Prozent, droht erhöhte Schimmelpilz-Gefahr. Vernünftige Feuchtigkeitsfühler für Wände gibt es schon ab 30 Euro. Sie bilden einen guten Anhaltspunkt für besonders betroffene Räume.

Die Ursachen bekämpfen

Ursache Nummer eins: Es herrscht zu wenig Luftaustausch in der Wohnung. Regelmäßiges Lüften wirkt vorbeugend und macht Räume für Schimmel unattraktiver. Auch unzureichende Wärmedämmung ist ein Risikofaktor. In unzureichend sanierten Altbauten tritt aufgrund schlecht isolierter Außenwände oft Kondenswasser auf – ideal für Pilzsporen.

Beugen sie Atemwegserkrankungen vor

Bei starken Befall sollten Sie sich ausreichend schützen: Tragen Sie Handschuhe und Schutzkleidung und verwenden Sie Atemmasken mit der Typenkennzeichnung „P2“. Erst dann wischen und entfernen sie entsprechende Stellen mit dem Hausschwamm oder der Drahtbürste. Verwenden Sie hochkonzentrierten Alkohol mit mindestens 70 Prozent, sowie Brennspiritus oder Wasserstoffperoxid. Im Handel gibt es außerdem eine Vielzahl an Reinigungsmitteln für unterschiedliche Untergründe.
Feuchte Lappen binden die Sporen der Schimmelpilze und vermeiden eine Verteilung per Luft in der Wohnung. Eine Entsorgung der Reinigungsmittel erfolgt im Restmüll. Verwenden sie luftdichte Tüten oder Beutel.

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Keine Vorsorge ohne Nachsorge

Ist er erst einmal entfernt, soll er das auch bleiben. Anti-Schimmel-Mittel gibt es auch zum Aufsprühen und Streichen. Nach ausgiebigem Lüften und Trocken können vorbeugend Antischimmel- und Imprägnierungsmittel aufgetragen werden. 

Spezialisten beauftragen

Nimmt der Befall überhand und beträgt der Bereich mehr als 1 m², sollte eine Fachfirma verständigt werden. Klären Sie als Mieter anfallende Kosten mit ihrem Vermieter ab. Oft zahlen sich ein offener Dialog und eine gemeinsame Problemlösung aus. Denn fordert der Mieter Mietminderung und will gerichtlich vorgehen, bleibt er oft auf der Hälfte der Verfahrenskosten sitzen: Auf der einen Seite werden bauliche Mängel und Versäumnisse des Vermieters, andererseits das unzureichende Lüften des Mieters als Ursache bestimmt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!