Du bist hier: Startseite1 / Aktuelle Nachrichten2 / Fachartikel3 / Schon wieder gestiegen? Die Heizkostenabrechnung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt.
Steigende Rohstoffpreise bringen Eigentümer und Mieter angesichts der Heizkostenabrechnung kräftig ins Schwitzen. Dabei sind oft ungenaue Angaben, nachlässiges Abrechnen oder mangelhafte Kalkulation die Ursachen. Werfen Sie also einen genauen Blick auf ihre Abrechnung. Falls nicht vorhanden, fordern Sie diese vom Vermieter an. Dieser muss die Einsicht in Abrechnungen, rechtlich gesehen, gewähren.
Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz überprüfte über einen Zeitraum von zehn Jahren ca. 600 Abrechnungen der Energieberatung. Fast die Hälfte waren fehlerhaft, bei nur 30 Prozent wurde, das überhaupt beanstandet. Deshalb stehen die Chancen gut, Rückzahlungen anfordern zu können. Beachten Sie allerdings die entsprechenden Fristen.
Juristisch gesehen, haben Sie als Mieter oder Eigentümer 12 Monate lang nach Rechnungserhalt das Recht auf Einspruch. Konsultieren Sie also bei offensichtlichen Unstimmigkeiten rechtzeitig die Verbraucherzentrale in Ihrer Umgebung oder einen Rechtsanwalt.
Normalerweise werden die Abrechnungen von Wohnungseigentümern bei der Eigentümerversammlung abgesegnet. Im Nachhinein kann er Eigentümer Abrechnungen nur per Klage anfechten – und das nur innerhalb eines Monats. Kann man dieser einmal nicht beiwohnen, fordert man am besten bei der Hausverwaltung ein Beschlussprotokoll der Versammlung an. So ist man über die Heizkostenabrechnung im Bilde.
Der Rechtsanwalt Wolf Bodo Friers der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund erläutert hierzu: Ob beabsichtigt oder nicht – viele Hausverwalter lassen sich mit den Protokollen Zeit. Dann sei nun mal juristisch gesehen ein Einspruch nicht mehr möglich.
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