Die im Zuge der Corona-Krise immer weiter steigenden Energiepreise werden auch in diesem Jahr viele Haushaltskassen belasten. Für den Winter 2021/22 könnte die Nebenkostenrechnung zur finanziellen Herausforderung werden. Vor allem die Preise für Erdgas und Heizöl, nach wie vor die am häufigsten genutzten Heizstoffe, zogen kräftig an. Eine Zusammenfassung von RE/MAX Germany.
Hohe Heizkosten drohen.
Von einer „Preisexplosion am Gasmarkt“ spricht das Vergleichsportal CHECK24. Mit 211,50 Euro pro Megawattstunde erreichte der Gaspreis am 22. Dezember 2021 den Höchststand. Eine Entspannung gab es Anfang Januar durch Flüssiggaslieferungen aus den USA. Doch der Einkaufspreis für Gas am Spotmarkt zog weiter an und die Grundanbieter geben die Preissteigerungen an die Kunden weiter. Im Januar zahlte ein Musterhaushalt (20.000 kWh) etwa 1.500 Euro für Gas. Dies sind drei Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Eine Kilowattstunde Gas kostet in der Grundversorgung derzeit 7,52 Cent. Für einen Musterhaushalt bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 93 Euro pro Jahr (Spitzenreiter ist hier wohl das bayerische Memmingen mit einem Heizkostenanstieg um von 786 Euro).
Ein weiterer Preistreiber neben den gestiegenen Gaspreisen im Großhandel ist der 2021 eingeführte CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Dieser soll Verbraucher und Industrie zum Energiesparen anregen und Anreize für die Entwicklung neuer Technologien schaffen. Zum Jahreswechsel ist der CO2-Preis (der voraussichtlich ab 1. Juni vom Vermieter mitgetragen wird), von 25 auf 30 Euro pro Tonne gestiegen. Für einen durchschnittlichen gasbeheizten Haushalt mit 70 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet das laut co2online Mehrkosten von etwa 65 Euro pro Jahr. Noch tiefer in die Tasche greifen müssen Bewohner von gleich großen ölbeheizten Wohnungen: Sie zahlen allein durch die CO2-Abgabe im Schnitt rund 100 Euro mehr im Jahr.
Kosteneinsparungen möglich?
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online rät Eigentümern, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erwägen, da für diese keine CO2-Abgabe anfällt. Zumal die Jahre der Ölheizung bereits gezählt sind: Ihr Einbau ist ab 2026 verboten. Es lohnt sich, sich rechtzeitig über Modernisierungsmöglichkeiten zu informieren, zumal die Fördermittel weiter ausgebaut wurden. Wer sein altes Heizgerät tauschen und die Abwrackprämie für die Heizung nutzen möchte, kann z. B. auf eine Gas-Hybrid- oder Holzpelletheizung umsteigen. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in diesem Fall eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BEG von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Heizkosten vermeiden können Eigentümer auch durch den Austausch der Heizungspumpe, einen hydraulischen Abgleich oder, ganz simpel, durch das Isolieren von Heizungsrohren im Keller. Da die Mehrkosten beim Heizen und auch an der Tankstelle vor allem einkommensschwache Haushalte stark belasten, hat sich die neue Bundesregierung Gedanken über einen sozialen Ausgleich gemacht. Versprochen hatten die Ampelparteien ein „Klimageld“, das direkt an alle Bürger ausgezahlt wird. Die Finanzierung ist allerdings unklar.
Auch das Instrument zur Kostensenkung der ebenfalls stark gestiegenen Strompreise greift nicht so recht: Die EEG-Umlage wird seit 2020 gedeckelt und soll 2023 ganz abgeschafft werden. In diesem Jahr sinkt sie von 6,5 Cent auf rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Das kann aber den Preisanstieg durch gestiegene Netznutzungsentgelte und die Mehrwertsteuererhöhung nicht ausgleichen. Laut CHECK24 müssen Verbraucher auch in diesem Jahr mit Rekordstrompreisen rechnen.
Quellen: Bundesregierung.de, bafa.de, haufe.de, co2online.de, verivox.de, check24.de, tagesschau.de, tech-for-future.de, 1-gasvergleich.com, handelsblatt.de