Heute wollen wir Sie auf das Ende der Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung hinweisen. Denn obwohl dieses Thema von den Medien nicht großartig beleuchtet wird, ist es doch sowohl für Mieter wie auch für Eigentümer wichtig und kann bei Unkenntnis sogar gefährlich (weshalb erklären wir weiter unten) werden.
Hintergrund: verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen HauseigentümerInnen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Durch dieses so genannte Nebenkostenprivileg müssen bislang alle BewohnerInnen auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn sie ihn gar nicht nutzen.
Um diesen Umstand zu korrigieren, hat die Politik im Jahre 2021 die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen – mit Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Als VermieterIn bedeutet dies, dass Sie einen eventuell fürs ganze Haus gebuchten Kabelanschluss nicht mehr automatisch auf Ihre MieterInnen umlegen dürfen. Entsprechend sollten Sie gemeinsam mit den übrigen Eigentümern prüfen, ob der Sammelvertrag kündbar ist.
Als MieterIn wiederum müssen Sie sicherstellen, dass keinerlei Gebühren für einen Sammelvertrag mehr in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftauchen. Zeitgleich sollten Sie sich gegebenenfalls selbst und auf eigene Kosten um eine Alternative kümmern.
So oder so ist Vorsicht vor sogenannten “Medienberater:innen” geboten! Diese klingeln an der Haustür oder rufen an um mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen!
Noch tiefergehende Informationen finden Sie bspw. bei der Verbraucherzentrale oder bei Haufe.