Bereits im Sommer 2013 hatten die Länder einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten und die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip gefordert. In seiner Plenarsitzung am 27. März dieses Jahres hat der Bundesrat das Gesetz nun gebilligt. Es ist am 01. Juni 2015 in Kraft getreten.
Ziel der Bundesregierung war es eigentlich, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde das so genannte Bestellerprinzip, das seit dem 01.06.2015 gilt, beschlossen. Auch in Zukunft können sowohl Mieter als auch Vermieter Wohnungsvermittler beauftragen. Doch jetzt soll die marktwirtschaftliche Regel “wer bestellt, der bezahlt” gelten.