Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Es geht auch bargeldlos
Auch wenn die
Tendenz mehr und mehr zu bargeldlosen Kautionen übergeht, die entweder in Form einer Bürgschaft über eine Bank, eine Versicherung oder Dritte
geleistet werden kann, gibt es immer noch Vermieter, die sich die Kaution bar
bezahlen lassen. Sie darf auch dann nicht drei Monatskaltmieten übersteigen und kann bei der Wohnungsübergabe und mit den zwei folgenden Mieten
geleistet werden. Der Vermieter ist wiederum verpflichtet, die Gesamtsumme auf
einem separaten Konto zum üblichen Zinssatz
anzulegen. Entstehen Schäden durch den Mieter
oder kann dieser die Miete nicht aufbringen, ist der Eigentümer berechtigt die ihm fehlende Summe von der
Kaution abzuziehen. Der Mieter ist dann verpflichtet, das Defizit der
Kautionssumme wieder auszugleichen.
Die Rückzahlung kann einige Zeit dauern
Prinzipiell
ist eine Mietkaution nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber fast überall gefordert. Bei den Rückzahlungsfristen gibt es einige Gerichtsurteile, an die angelehnt es bis
zu sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages dauern kann, bis der
Vermieter die Kaution zurückzahlt. Ein sogenanntes
„Abwohnen“ der letzten drei Monate entfällt schon deshalb, weil es sich bei der Kaution um
Kaltmieten handelt und die Nebenkosten nicht abgedeckt werden.
Die Versicherung als lachender Dritter
Da die Kautionen
und deren Nutzung immer wieder zum Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter
geworden sind, haben sich die Versicherungen als lachender Dritter
dazwischengeschaltet.
Die meisten
Haus- oder Wohnungsbesitzer schließen vorsorglich eine Hausratversicherung ab,
die das Inventar, also seinen Eigentum, versichert. Als Mieter hat man ebenso
die Chance sich vor unangenehmen Schadensansprüchen zu schützen, in dem man eine
Haftpflichtversicherung abschließt.
Des Weiteren
bieten einige Versicherer auch eine Mietkautionsversicherung an. Beide Parteien
profitieren davon: der Mieter braucht nicht die gesamte Kaution bereithalten,
sondern zahlt bequem in Monatsraten und der Vermieter verhandelt bei
eventuellen Forderungen ausschließlich mit der
Versicherung.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!