Du bist hier: Startseite1 / Aktuelle Nachrichten2 / Tipps für die Immobilienvermietung3 / Nun ist es Fakt: Für Maklerleistungen gilt das Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip ist mittlerweile beschlossene Sache. Das bedeutet dass derjenige die Provision für die Vermittlung einer Wohnung zahlt, der den Makler beauftragt hat.
Dies ist in den meisten der Fälle der Vermieter, für den der Makler einen neuen, geeigneten Mieter sucht.
Der erste Gedanke als Vermieter ist nun natürlich, diese Kosten einzusparen, die Vermietung also selbst zu übernehmen. Bei genauerem Hinsehen zahlt sich dies aber unterm Strich nicht aus. Denn einerseits ist die Maklercourtage vollumfänglich steuerlich absetzbar. Andererseits unterschätzt man den zeitlichen sowie kostentechnischen Aufwand für Inserate, Onlinepräsentation, Exposés, Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen, Abnahmen, Übergaben und vieles Erforderliche mehr, sehr gerne.
Es wird sich also auch in Zukunft bezahlt machen, einen kompetenten Profi an der Seite zu haben, der sich im Markt auskennt, Bonitäten von Interessenten prüfen kann und optimaler Weise bereits vorgemerkte, geprüfte und solvente Interessenten hat.
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