Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Bessere Vergleichbarkeit – Die EnEV
Haben Sie in den letzten Jahren ihr Gebäude saniert? Dann sollten Sie einen neuen Energieausweis beantragen. Anhand der vergleichbaren Energiekennziffern lässt sich Ihre Immobilie besser vermarkten und verkaufen. Aber auch Interessenten profitieren von der neuen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014.
Der neue Ausweis ist zehn Jahre gültig, dabei bliebt die Einteilung in Bedarfs- und Verbrauchsausweise erhalten. Verbrauchsausweise sind günstig, da weniger Daten geprüft werden müssen – aber dadurch auch weniger aussagkräftig! Auf den Ausweisen muss der Energiekennwert angegeben sein. Dieser bezieht sich auf die Gebäudefläche.
Auf den Energieausweisen wird der Hauptenergieträger der Heizung des Gebäudes festgehalten, sowie das Baujahr. Bei bewohnten Objekten wird zusätzlich die sog. Effizienzklasse aufgeführt. Ähnlich der EU-Label bei Elektrogeräten werden Gebäude hier aufsteigend von „A+“ bis „H“ bewertet. Jedoch ist zu beachten: Hier werden jedoch keine keine Aussagen über die tatsächlichen Energiekosten getroffen. Ein Gebäude mit Gasheizung der Klasse B kann die gleichen Energiekosten aufweisen wie ein Fernwärmegebäude der Klasse D.
Wohl aber zeigt der Kennwert die Qualität des Gebäudes an: schlecht isolierte Objekte haben höhere Werte!
Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit
Angaben zum Energieausweis müssen fortan in allen kommerziellen Medien (Zeitungen Internetportalen etc.) von Vermietern und Verkäufern gemacht werden. So können Interessenten bereits im Vorfeld Entscheidungen treffen, ob die entsprechende Immobilie in Frage kommt. Attraktiver und energetisch effizienter Wohnraum dürfte in den nächsten Jahren nun an Bedeutung gewinnen. Alte Immobilien müssen nachgerüstet werden – die Gebäudequalität steigt also langfristig an.
Hohe Bußgelder
Kurt Friedl, Geschäftsführer des Immobilienmakler-Unternehmens RE/MAX Südwest, warnt vor hohen Bußgeldern. Die geänderte EnEV bringt neue Strafen mit sich – bis zu 15.000 Euro sind vorgesehen. Zudem betont Friedl: „Eigentümer können zusätzlich vorab bereits kostenpflichtig abgemahnt werden.“
Viele weitere Informationen und den aktuellen Gesetzestext finden Sie unter folgender Adresse: http://www.enev-online.de.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!