Der Mieter hat das Hausrecht
Wohnungsbesichtigung nach Ankündigung
- Zeigen der Wohnung an potentielle Mieter oder Kaufinteressenten
- bei Schäden, Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
- zum Ablesen von Messvorrichtungen oder zum Vermessen der Wohnung
- beim Verdacht vertragswidriger Nutzung wie Gewerbe, unerlaubte Tierhaltung oder Weitervermietung