Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die Anzahl der Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter steigen oft merklich an, wenn durch die Erhhöung der Energiekosten hohe Nachforderungen in der Betriebskostenabrechnung entstehen. Der Vermieter ist zwar nicht für die Erhöhung verantwortlich, ist aber der Überbringer der Nachricht. Dabei stellen Mieter oft die gesamte Betriebkostenabrechnung in Frage.
Transparenz schafft Vertrauen
Viele Probleme ergeben sich oftmals durch die fehlende Transparenz der Abrechnungen, versäumte Fristen oder einfach aus Unkenntnis des Vermieters, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Aber das ist kein Problem, wir zeigen Ihnen wie Sie sich Ärger, Streit und mögliche Gerichtskosten ersparen können.
Rechnungskopien beilegen
An oberster Stelle steht ganz eindeutig, klare Verhältnisse zu schaffen. Dazu gehören Vollständigkeit und vor allem eine verständliche Abrechnung. Nichts schafft mehr Vertrauen, als wenn Sie alle angefallenen Kosten durch Kopien der Rechnungen eindeutig belegen können. Ein weiterer Bonuspunkt für Sie als Vermieter schafft ein sogenannter Wirtschaftsplan. Der Betriebskostenabrechnung beigelegt, sind in ihm schon frühzeitig künftige Erhöhungen wie z.B. Müllabfuhr, Grundsteuer, Energiekosten etc. ersichtlich.
Umlagefähige Betriebskosten kennzeichnen
Wenn Sie zusätzlich umlagefähige Betriebskosten in der Verwalterabrechnung deutlich kennzeichnen, sollte einem guten Mieter- /Vermieter-Verhältnis nichts mehr im Wege stehen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!