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Der neue Kurs in der Wohnungspolitik, auf den sich Union und SPD geeinigt haben, enthält einige Maßnahmen zur Kontrolle von Mietpreissteigerungen. Außerdem plant die GroKo, die Wohnsituation in Deutschland durch Maßnahmen wie das Baukindergeld, eine höhere För- derung des sozialen Wohnungsbaus und eine Reform der Grundsteuer zu verbessern.
Wohnen soll für Normalverdiener wieder bezahlbarer werden. Nach den Plänen der GroKo werden vor allem zwei Gruppen gestärkt: Mieter in teuren Ballungsgebieten und junge Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen.
Eltern, die sich für den Bau oder Kauf eines Eigenheims entscheiden, sollen mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr bezuschusst werden. Das Baukindergeld wird Familien mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen bis 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind über eine Dauer von maximal zehn Jahren gezahlt.
Neben der Unterstützung beim Eigenheimerwerb haben sich die Regierungsparteien überraschend darauf geeinigt, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Bislang als zahnloser Tiger belächelt, soll mehr Transparenz nun für den nötigen Biss sorgen. So muss Vermieter die bisherige Miete bei einer Neuvermietung offenlegen, und das nicht erst auf Anfrage des Mieters. Allerdings müssen Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, wie Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, kritisiert.
Eine weitere mietrechtliche Änderung ist die Reform des Modernisierungsrechts in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf. So planen die Koalitionspartner, die Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent zu senken. Kostet eine Modernisierung zum Beispiel 20.000 Euro, so können künftig nur noch 1.600 Euro statt wie bisher 2.200 Euro pro Jahr auf den Mieter umgelegt werden. Damit die Mieten auch nach Sanierungen bezahlbar bleiben, so SPD- Vizechefin Natascha Kohnen, soll es zudem eine Kappungsgrenze geben. Demnach darf die Miete innerhalb von sechs Jahren auf maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei kleineren Maßnahmen bis zu 10.000 Euro soll ein vereinfachtes Verfahren gelten: Nach Abzug eines Pauschalbetrags von 30 Prozent sind dann nur noch 7.000 Euro umlegbar.
Durch eine kleine Reform soll auch der Mietspiegel in der kommenden Legislaturperiode die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und zuverlässig abbilden. (Der Mietspiegel ist wesentliche Grundlage für die Mietpreisbremse, denn diese schreibt vor, dass die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.) Der qualifizierte Mietspiegel gilt künftig für drei anstatt wie bisher für zwei Jahre. Ob auch der Betrachtungszeitraum zu seiner Erstellung ausgedehnt werden soll, ist noch nicht entschieden
Da der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum im Bundesgebiet drastisch zugenommen hat, plant die GroKo, die Förderung des Bundes zu verlängern, um die Kommunen zu entlasten. Eigentlich wäre die Förderung des Bundes für sozialen Wohnungsbau Ende 2019 ausgelaufen. Doch jetzt bekennt der Bund sich zu einer weitergehenden Verantwortung und will den Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau, der in diesem Jahr noch bei 1,5 Milliarden Euro liegt, ab 2019 um weitere 500 Millionen Euro anheben. So sollen bis 2020 bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden.
Außerdem ist eine Reform der Grundsteuer angedacht, um die Wohnsituation zu verbessern. Für unbebaute Grundstücke dürfen Kommunen künftig eine „Grundsteuer C“ erheben. Die höheren Abgaben sollen den Besitzer dazu motivieren, sein Grundstück als Bauland an- statt als Spekulationsobjekt zu nutzen.
Quellen: mietrecht-reform.de, bundesregierung.de, finanzen.de, zeit.de, n-tv.de, rbb24.de, spiegel.de, merkur.de
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