Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Jeder Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung muss eindeutige Angaben machen, ob sich die Immobilie in einem Top-Zustand befindet oder Mängel aufweist. Wer gravierende Mängel verschweigt, kann sich strafbar machen und muss damit rechnen, dass der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird.

Exposé über die Immobilie erstellen

Niemand sollte ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, ohne vorher ein Exposé erstellt zu haben. Dieses Exposé enthält alle Informationen, die der potentielle Käufer benötigt, um sich ein realistisches Bild von der Immobilie und ihrem baulichen Zustand machen zu können.

fehlerbroschuere-banner

Wichtige Inhalte eines Exposés

Wichtige Bestandteile des Exposés sind die Größe der Immobilie, die Anzahl der Zimmer und der Zustand der sanitären Anlagen sowie der Küche. Handelt es sich um eine ältere Immobilie darf ein Hinweis, welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bisher durchgeführt wurden, nicht fehlen. Außerdem sollten eindeutige Angaben zum Energiezustand und zur Energieversorgung der Immobilie gemacht werden. Sind alternative Energiequellen vorhanden, sollte dies ebenfalls im Exposé aufgeführt werden. Auch sollten fachkundige Informationen bezüglich der Umgebung (Baupläne, Erschließungspläne, Preisfelder etc.) dargestellt sein.

Immer wichtiger wird außerdem der so genannte Energieausweis der Immobilie. Dieser gibt einen neutralen Überblick über die energetischen Eigentschaften des Objekts.

Neutralität walten lassen

Das Immobilienexposé sollte in jedem Fall neutral formuliert werden. Begriffe wie “einzigartig”, “traumhaft” oder “erstklassig” können bei Interessenten Erwartungshaltungen schüren, die nachher vielleicht nicht der Realität entsprechen. Denn “nur” weil Sie bezüglich Ihres bisherigen Heimes begeistert sind bedeutet nicht zwingend, dass auch der potentielle neue Eigentümer diese Eigenschaften so bewertet.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!